Gehen Sie stiften – wir begleiten Sie!
Hinter jeder Stiftung steht der Wunsch, etwas zu verändern – und ein Vermögen, das dies möglich macht. Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen, eine Stiftung zu errichten, beraten wir Sie gerne.
Schließlich stellen Sie am Anfang die Weichen für eine lange Zeit: Stiftungen sind geprägt vom Ewigkeitsgedanken. Das Kapital steht unbefristet zur Förderung dem in der Stiftungssatzung verankerten Zweck zur Verfügung. Die Stiftenden legen die Zwecke verbindlich in der Satzung fest. Änderungen und Korrekturen sind nur schwer möglich. Dies sind ganz bewusste Hürden zum Schutz der Stiftungen und des Stifterwillens. Wichtig sind daher reifliche Überlegung und professionelle Beratung.
Gutes tun – für jeden Geldbeutel das Richtige
Die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts, setzt ein Mindestkapital voraus, um nachhaltig arbeiten zu können. Es muss aber nicht immer die „eigene“ rechtlich selbstständige Stiftung sein. Um zu stiften, muss man kein Millionär sein.
Für jedes Budget gibt es die passende Form:
- Die Treuhandstiftung
- Die Zustiftung zu einer bestehenden Stiftung
- Der Stiftungsfonds als Namens- oder Themenfonds
- Die Verbrauchsstiftung
- Die (zweckgebundene) Spende