Der Weg zur Stiftung ...
Wie errichtet man eine Stiftung? Wie ist der rechtliche Ablauf? Die folgenden Schritte zeigen es prototypisch auf.
Gerne beantworten wir persönlich Ihre Fragen rund um das Stiften.
... von der Idee bis zur Errichtung
1. Erstberatung
Was ist eine Stiftung genau? Wie viel Vermögen braucht sie? Welche Formen gibt es? Wie funktioniert das Stiften – zu Lebzeiten oder von Todes wegen?
In einer Erstberatung beantworten wir alle grundsätzlichen Fragen vom Stiftungswesen in Deutschland über das Stiftungsrecht bis zu möglichen Stiftungszwecken und den Wegen, diese umzusetzen.
2. Konkretisierung
Im zweiten Schritt geht es konkret um die eigene Stiftung. Wir unterstützen Stiftende dabei, Wesentliches zu entscheiden.
- Den Zweck so festzulegen, dass er lange gültig ist.
- Den passenden Stiftungstyp zu finden.
- Die Satzung entsprechend zu gestalten.
3. Entwurf
Bei allen notwendigen Formalitäten stehen wir den Stiftenden zur Seite: dem Entwurf des Stiftungsgeschäftes, einer Treuhandvereinbarung oder der Stiftungssatzung.
4. Abstimmung
Alle rechtsfähigen Stiftungen unterstehen der staatlichen Stiftungsaufsicht. Mit dieser sowie mit den Finanzbehörden stimmen wir die Entwürfe von Stiftungsgeschäft und Satzung ab.
5. Errichtung und Anerkennung
In NRW muss die jeweilige Stiftungsbehörde bei der Bezirksregierung ihr Ja zur neuen Stiftung geben. Zumeist wird jetzt auch die Gemeinnützigkeit der Stiftung beantragt.
Auf Wunsch: Professionelle Verwaltung
Zukünftige Stifterinnen und Stifter tun gut daran, rechtzeitig vor der Gründung zu bedenken, wie es weitergehen soll: Wer verwaltet meine Stiftung? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Wer kennt sich auf dem Gebiet aus, auf dem meine Stiftung wirken soll?
Bei gemeinnützigen Stiftungen mit Sitz und Wirken in Münster bietet sich die Kommune als Treuhänderin und für die Verwaltung an.